Bei der Farbdoppleruntersuchung der Halsgefäße können „Ablagerungen“ und Durchblutungsstörungen in den Halsgefäßen diagnostiziert werden. Diese Untersuchung dient der Abschätzung eines eventuellen Schlaganfallrisikos. Hausärzten ist es nicht gestattet, diese Untersuchung gegenüber der Krankenkasse abzurechnen. Deswegen müssen wir gesetzlich krankenversicherte Patienten, bei denen diese Untersuchung durchgeführt werden soll, eine Überweisung zum Neurologen ausstellen. Alternativ können wir Ihnen diese Untersuchung als Selbstzahlerleistung anbieten.