Bei der Echokardiographie werden die Größe des Herzens, seine Pumpleistung und die Funktion der Herzklappen beurteilt. So können wir mit der Ultraschalluntersuchung viele Erkrankungen des Herzens erkennen. Hausärzten ist es nicht gestattet, diese Untersuchung gegenüber der Krankenkasse abzurechnen. Deswegen müssen wir gesetzlich krankenversicherte Patienten, bei denen eine Echokardiographie durchgeführt werden soll, eine Überweisung zum niedergelassenen Kardiologen ausstellen. Alternativ können wir Ihnen diese Untersuchung als Selbstzahlerleistung anbieten.